Vorlage Unterhaltsanpassung Düsseldorfer Tabelle 2018

An den Unterhaltsgläubiger

(bei Beistandschaft für das Kind an das Jugendamt)

ggf. per Einschreiben – Zugang sichern!

 

Unterhaltsanpassung Düsseldorfer Tabelle 2018

Sehr geehrte/r …

wie aus der Presse bekannt, hat sich die Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018 dahingehend verändert, dass die Einkommensgruppen sich verschoben haben und aufgrund des bislang zugrunde gelegten Einkommens die Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle um eine Einkommensgruppe nach unten erfolgt ist. Somit vermindert sich der Prozentsatz des Tabellenunterhaltes um eine Stufe nach unten. Da sich die Grundlagen zum Zeitpunkt der Unterhaltsfestlegung nicht verändert haben, ist ab Januar 2018 der Unterhalt nicht mehr aus der … Einkommensgruppe zu entnehmen, sondern eine Einkommensgruppe darunter. Dies hat zur Folge, dass sich der zu zahlende Unterhalt von …% des Mindestunterhaltes auf …% des Mindestunterhaltes verringert.

Zur Vermeidung einer Abänderungsklage habe ich aufzufordern, der oben beschriebenen Verringerung des bislang festgelegten Unterhalts ab dem .………. (1. des Monats des Aufforderungsschreibens) zuzustimmen und auf die Rechte aus dem bestehenden Unterhaltstitel (gerichtlicher Beschluss / gerichtlicher Vergleich / Jugendamtsurkunde) zu verzichten, soweit sie den neuen Prozentsatz der ab 2018 gültigen Düsseldorfer Tabelle überschreiten. Insoweit bitte ich um Rückleitung der beigefügten Verzichtserklärung – unterzeichnet vom Unterhaltsberechtigten – bis längstens

……. (Frist)

Ich würde es sehr bedauern, wenn ich nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist beim zuständigen Familiengericht Abänderungsantrag/Abänderungsklage einreichen müsste. Der BGH hat bereits entschieden, dass allein das Erreichen einer höheren Altersstufe durch das Kind, als auch die Änderung der Unterhaltstabellen als Ausdruck veränderter Lebenshaltungskosten (selbiges gilt auch für die Änderung der Düsseldorfer Tabelle 2018 im Hinblick auf die Verschiebung der Einkommensgruppen) zur Abänderung berechtigen (BGH, FamRZ 2005, Seite 608/609, ebenso OLH Hamm, FamRZ 2004, Seite 885). Dies gilt nach der zitierten Rechtsprechung auch dann, wenn die Veränderung der Einkommensgruppen/DT 2018 in den Prozentsätzen keine 10 % (Wesentlichkeitsgrenze) erreicht. Die Düsseldorfer Tabelle 2018 wurde aufgrund der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst, allein die Strukturveränderung der Düsseldorfer Tabelle führt zu einem Abänderungsrecht, auch wenn die übliche 10 %-ige Wesentlichkeitsgrenze nicht erreicht ist.

Ich erwarte daher innerhalb der von mir gesetzten Frist um Rückbestätigung und Überlassung der unterschriebenen Verzichtserklärung.

Mit freundlichen Grüßen

 

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